Häufig gestellte Fragen und Antworten zur befristeten Absenkung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020

Uns erreichen seit einigen Tagen bereits erste Reklamationen und Fragen in unserer Buchhaltung zu gestellten Rechnungen. Da dies in den kommenden Tagen und Wochen vermutlich auf Grund der befristeten Reduzierung der Umsatzsteuer häufig vorkommen wird - möchten wir die Gelegenheit nutzen einige Antworten hier zu geben.

Ich habe im Juni eine Rechnung mit ausgewiesener 19% Mehrwertsteuer erhalten - bin aber der Meinung, dass diese bereits hätte mit 16% ausgestellt werden müssen?

In den ersten Juni-Tagen war die Reduzierung der Mehrwertsteuer zunächst lediglich ein Koalitionsbeschluss zwischen CDU und SPD und später ein Beschluss des Bundeskabinetts - also unserer Bundesregierung.

Das auch in den Medien gebrauchte Wort "Beschluss" erzeugt dabei jedoch einen völlig falschen Eindruck, als sei es bereits Realität oder tatsächlich beschlossen. Zu diesen Zeitpunkten war es allenfalls eine Absichtserklärung zunächst des  Koalitionsausschusses und dann der Regierung. Respektive ein Beschluss innerhalb der Gremien Koalitionsausschusses  /Bundeskabinett dies zu Beabsichtigen.

Die Regierung kann die Absenkung der Umsatzsteuer gar nicht selbst beschließen - dies kann nur der Bundestag im Rahmen eines Gesetzes. Es ist auch in unserem Land üblich, dass Politiker viel beschließen wollen - und am Ende etwas völlig anderes bei der tatsächlichen Abstimmung der Gesetze herauskommt. 

Der eigentliche rechtsgültige Beschluss ist von daher erst am 29.6. vom Bundestag und im Anschluss vom Bundesrat getätigt worden. Alles vorher waren lediglich Absichtserklärungen verschiedener Gremien.

Vor diesem Hintergrund waren die Rechnungen zum Tag der Erstellung bis einschließlich 29.6.2020 mit 19% zunächst korrekt von uns ausgezeichnet gewesen.

Ich habe im 2. Halbjahr eine Rechnung mit 19% erhalten - ich hatte jedoch eine mit 16% erwartet.

Entscheidend für die Festsetzung der korrekten Umsatzsteuersatzes ist nicht das Datum der Rechnungserstellung, auch nicht das Datum der vertraglichen Vereinbarung oder gar der Entgeltvereinnahmung (Überweisung / Lastschrift) - sondern das Datum der Leistungserbringung. 

Bei Warenlieferungen ist dies der Zeitpunkt der Verschaffungs der Verfügungsmacht des Eigentumübergangs. Wir bei Portunity liefern Ihnen jedoch keine physikalische Waren sondern Dienstleistungen.

Bei solchen "sonstigen Leistungen und Werkleistungen" ist die Vollendung der Dienstleistung ausschlaggebend.

Bei einem jährlichen Vertrag mit einer jährlichen Abrechnung im Voraus ist die Vollendung der Dienstleistung damit am letzten Tag der Laufzeit erst erbracht. Damit ist der letzte Tag ausschlaggebend für die korrekte Festsetzung der Umsatzsteuer.

 

  • Beispiel: Unser Webhosting Tarif "web-Home Basic" hat eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten und auch eine Abrechnung von 12 Monaten im Voraus. Wird nun am z.B. 8.Juli 2020 die Rechnung für 12 Monate im Voraus erstellt für den Zeitraum 8.7.2020 bis 7.7.2021 - liegt der letzte Tag im Juli 2021 und ist damit mit 19% Umsatzsteuer zu berechnen.

Des Weiteren ist zu beachten, ob es sich um eine Teilleistung handelt. Bei Teilleistungen ist der Teilleistungszeitraum maßgebend. Teilleistungen setzen voraus, dass eine nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise teilbare Leistung nicht als Ganzes, sondern in Teilen geschuldet und bewirkt wird. Eine Leistung ist in Teilen geschuldet, wenn für bestimmte Teile das Entgelt gesondert vereinbart wird. 

Dies ist bei einigen Tarifen der Fall, wo wir zwar eine jährliche vertragliche Laufzeit vereinbart haben, aber z.B. halbjährlich, quartalsweise oder monatlich abrechnen.

 

  • Beispiel: Beim Webhosting-Tarif "web-Business Top" haben wir eine jährliche Vertragslaufzeit, aber eine quartalsweise Abrechnung mit unseren Kunden vereinbart. Wird nun am z.B. 8.Juli 2020 die Rechnung für 3 Monate im Voraus erstellt für den Zeitraum 8.7.2020 bis 7.10.2020 - liegt der letzte Tag im 2. Halbjahr 2020 und ist damit mit dem vergünstigten Satz von 16% Umsatzsteuer zu berechnen. Die folgende Rechnung am 8.10. für den Zeitraum 8.10.2020 bis 7.1.2021 - wird hingegen wieder mit 19% gestellt werden, weil der letzte Tag bereits wieder in 2021 liegt.

Wir hoffen anhand dieser Beispiele plausibel und nachvollziehbar erläutert zu haben, warum im 2. Halbjahr 2020 manche Rechnungen mit 16% und manche mit 19% Umsatzsteuer von uns gestellt werden.

 

Bildquelle: Adobe Stock lizenziert 355190487

Diesen Artikel...


... auf weiteren sozialen Netzwerken posten:

Tags

Ein Tag ist ein Schlagwort, welches zu einem Produkt oder einer Seite passt. >> MEHR
Bisher wurden keine Tags vergeben
, um selber Tags hinzuzügen und Ihr persönliches Schlagwort-Register aufzubauen.

Noch kein Konto bei portunity.de? Jetzt kostenlos registrieren!

Trackbacks

Bisher gab es noch keine Links von externen Seiten. Trackback-URL

Kommentare

Leider sind zu diesem Artikel noch keine Kommentare vorhanden.
Seien Sie der/die Erste und schreiben Sie uns Ihren Kommentar zu diesem Artikel.
Kommentar schreiben Kommentar via Facebook

Über den Autor

Bernd Schnell
Portunity GmbH
Hallo. Ich bin einer der Gründer und Geschäftsführer von Portunity und bei uns primär für Finanzen und Controlling verantwortlich.

04.12.2015
01.04.2014
25.04.2013
23.07.2012
22.04.2012
LocalSuite
LocalSuite: Sammlung von Tools für Ihr lokales Unternehmen - Schwerpunkte sind die Digitalisierung von Prozessabläufen und die Module für cleveres Online-Marketing.
Konferenzen.eu
Jetzt eine Telefonkonferenz starten? Schnell, keine Anmeldung erforderlich, kostenlos, normale Festnetznummer und sofort einsatzbereit: www.konferenzen.eu
MusikAnsagen.de
Individuelle musikalische Ansagen für Anrufbeantworter, Warteschleifen, Sprachmenüs und sonstige Telefonie-Anwendungen.
faxnummer.de
Mit dem kostenlosen Faxnummern - Service von Portunity erhalten Sie eine echte Ortnetz-Rufnummer und können sich so Ihre Faxe bequem per eMail zustellen lassen.
BankdatenCheck.de
Mit dem Webservice von BankdatenCheck.de können aus eigenen Applikationen aus dem Shop- und eCommerce-Umfeld Eingaben von Bankdaten auf Plausibilität überprüft werden.