Server-Leasing - Tipps und Fallstricke bei der Server-Finanzierung

In meinem folgenden Blog-Beitrag gehe ich auf die Vorteile aber auch Nachteile einer Leasing-Finanzierung von Server-Hardware ein. Dies ist insbesondere für unsere Kunden aus dem Bereich Hosting, welche sich für Server-Housing interessieren, immer wieder ein Thema welches unterschiedliche Fragen aufwirft. Und da möchte ich ein paar Antworten geben und auf die kleinen aber gemeinen Fallen hinweisen.

Denn als Provider werden wir regelmässig mit dem Thema im Zusammenhang mit unseren Server-Housing-Angeboten als Alternative zu Root-Servern und vServern konfrontiert: Der Kunde will einen neuen Server, zukunftssicher soll er sein, d.h. die nächsten 3-4 Jahre will man "Ruhe" haben, und flott soll das Teil auch sein. Auch wenn es immer wieder Kunden gibt, die hohe technische Anforderungen haben, aber dabei gerne auf das hervorragende Preis-Leistungsverhältnis bei Discounter-Rechnern hinweisen: Im Normalfall weiss der Kunde und rechnet auch damit, dass ein hochwertiger Server nicht aus der Portokasse bezahlt wird.

Nun gibt es im deutschen Steuerrecht die AfA-Vorschrift. Die besagt nämlich, daß eine solche Anschaffung nicht sofort als Ausgabe verbucht werden darf, sondern man diese Ausgaben über den Nutzungszeitraum strecken muß. Eine Serveranschaffung für 3.600 Euro muß also über drei Jahre (Je nach Finanzamt auch gerne länger) gestreckt werden, ergo kann man also jeden Monat 100,- Euro Kosten verbuchen. Den Serverlieferanten interessiert das wenig, er will die volle Summe sofort haben. Ich muss also 3.600,- Euro sofort auf den Tisch legen, kann das aber nicht sofort als Ausgabe verbuchen, sondern muss diese Ausgabe über drei Jahre strecken. Die AfA führt also zunächst einmal zu einem (fiktiven) höheren Gewinn in meinem Unternehmen. Die Steuern, die ich zahlen muß, richten sich aber nach diesem Gewinn. Und ob der fiktiv oder real ist, interessiert nun wieder das Finanzamt überhaupt nicht.

Server-Leasing

Die wundersame Lösung dieses Problems heisst IT-Leasing und bereitet erst einmal allen Beteiligten Freude: Ich "miete" den Server für einen Zeitraum von 3 Jahren. Eigentümer ist in dem Fall die Leasinggesellschaft. In diesem Fall ein Verbundunternehmen meiner Bank, zum Beispiel die VR-IT-Leasing GmbH. 

Diese bezahlt meinen sich freuenden Lieferanten, und ich muss die Kosten nicht über einen langen Zeitraum strecken. Denn jede monatliche Leasingrate wird sofort als Ausgabe verbucht. Soweit so gut - wenn man mal davon absieht, dass meine "Einkaufskonditionen" natürlich höher liegen als bei einem Sofortkauf. Denn in der Leasingrate enthalten sind Bearbeitungskosten und Zinsen. Aber dafür spare ich mir die Zahlung realer Steuern auf fiktive Gewinne ans Finanzamt (Dort freut man sich aber trotzdem, denn dieses Problem wurde ja nun von mir an die Bank weitergegeben).

 

Fallstricke beim Server-Leasing

Nun könnten ja alle Beteiligten zufrieden sein, aber es gibt einige Fallstricke zu beachten, über die ich als Kunde stolpern kann:

Zunächst einmal darf der Leasinvertrag keine konkrete Restwertvereinbarung haben, denn ansonsten kann mir das Finanzamt eine "verdeckte Kreditfinanzierung" unterstellen und schwupps hab ich dann nicht nur die Leasingrate (inkl. Zinsen, Restwert etc.) am Bein, sondern auch eine fiktive AfA . Konsequenz: Siehe oben. 

Server-Leasing - Das "dicke" Ende am Schluß

Eine im Leasingvertrag stehende Laufzeit von z.B. 36 Monaten muss nicht heissen, dass der Vertrag automatisch endet. Im Kleingedruckten findet sich oft der Passus "verlängert sich automatisch". Und automatisch heisst, die Leasingfirma wird einen Teufel tun, Sie rechtzeitig daran zu errinnern. Gerne gibts als Sahnetüpferl dann auch noch eine Kündigungsfrist von 6 oder 12 Monaten. Mit anderen Worten, wenn Sie es versäumen rechtzeitig zu kündigen, haben Sie die Leasingraten mindestens weitere sechs Monate oder länger am Bein. Da wird dann aus einer 100% Finanzierung ganz schnell eine 116% Finanzierung oder noch mehr. Vom Restwert, also der Abschlusszahlung, wenn Sie den Server dann irgendwann übernehmen wollen, mal ganz abgesehen.

Server als Rückläufer oder Restwertübernahme

Eine "Finanzierungshöhe" von 100%, gerne in solchen Leasingverträgen auch als "Berechnungsgrundlage" oder "Vollamortisation" deklariert, heisst nicht, dass ich den Server nach Ablauf der Leasingzeit automatisch ohne Restzahlung übernehmen kann. Es heisst lediglich, dass mir die Leasingfirma den Server anbieten kann für einen in den Sternen stehenden Restbetrag. Das nennt man dann Restwertübernahme. Bestimmt wird der Restwert natürlich von der Leasingfirma. Bei der VR-IT-Leasing GmbH hatten wir als Kunde darauf z.B. keinen Einfluss. Zum Rückläufer wird der Server, wenn Sie ihn zum Ende nicht übernehmen wollen. Der Server muss dann an die Leasingfirma zurückgegeben werden - die ihn versucht auf anderen Wegen (z.B. Auktionen) zu verwerten.

Pro und Kontra Leasing

Von den rechtlichen und steuerlichen Aspekten einmal abgesehen: Computer-Leasing ist eine Art der Finanzierung. Im Endeffekt zahlen Sie nicht mehr und nicht weniger als bei einer Kreditfinanzierung. Mit dem kleinen Unterschied, dass Ihnen bei einer Kreditfinanzierung der Server auch sofort gehört - bei einer Leasingfinanzierung erst nach Zahlung des Restwertes. Man darf also beim Leasing nicht vergessen: Sie sind zwar der Besitzer und Nutzungsberechtigte der Hardware, der Eigentümer ist aber die Bank / Leasing-Firma. Die steuerlichen Vorteile der Leasingfinanzierung müssen Sie abwägen gegen die zusätzlichen Leasingkosten und das Risiko des Restwertes. Nicht zu vergessen auch die nachteilige Auswirkung bei der Gewerbesteuer, denn 20% der Leasingraten werden als fiktiver Gewinn angesetzt bei der Berechnung der Gewerbesteuer.

Leasing als seeligmachendes Modell lohnt sich garantiert für die Leasingfirma (Zinsen, Bearbeitungsgebühren und Restwert), die Gemeinde (Gewerbesteuer) und das Finanzamt. Ob sich das für Sie als Kunde lohnt, hängt von Ihren individuellen Faktoren ab und bedarf einer genauen Prüfung, da ist weniger der Vertriebsmitarbeiter Ihrer Bank (Bankberater = jemand der die Bank berät) oder der Leasingfirma als vielmehr Ihr Steuerberater der richtige Ansprechpartner.

Server-Leasing - Unser Tipp

Will man Leasing beim Server-Housing zur Finanzierung einsetzen, sollte man sich also nicht blenden lassen durch angebliche Steuervorteile, Liquiditätsvorteile und Immer-aktuelle-Hardware-Vorteile. Wenn schon Leasing, dann gehören Leasingverträge alle sechs Monate auf Wiedervorlage. Genau hinschauen und regelmässig kontrollieren, heisst die Devise. Abwarten und Tee trinken, das lohnt sich nur für die Leasinggesellschaft.

Ansonsten sind möglicherweise auch virtuelle Server eine Alternative zum Housing "eigener Server-Hardware", denn virtuelle Server erreichen heute ohne weiteres auch die Leistungsklasse von dedizierten Root-Servern und bieten dabei auch noch mehr Flexibilität - z.B. wenn mal mehr Speicher oder mehr CPU-Kerne benötigt werden.

Weitere Infos zum Thema Leasing auch in der Wikipedia.

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Kommentare

2 Kommentare bisher
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#1 Christian Dahmen | 14.12.2011 um 16:42 Uhr
Als Techniker möchte ich zudem noch hinzufügen:
Wenn die Bank den Server haben möchte, was ist dann mit den Daten die er enthält. Zahlt die Bank den Aufwand um die Daten sicher zu vernichten, oder muss man dies selber erbringen?

Auch habe ich davon gehört, das wenn man kein "Vorkaufsrecht" als Leasing-Nehmer hat, die Bank am Ende der Laufzeit sagen kann: "Server jetzt zu mir". Dann braucht man schnell einen Neuen, den muss man aber auch installieren,.....

Lieben Gruß aus der Technik,
Christian Dahmen, Technischer Leiter
Sales-Mitarbeiter Leasing
#2 Sales-Mitarbeiter Leasing | 21.02.2012 um 16:04 Uhr
Ich finde, hier wird das Produkt "Leasing" deutlich zu negativ dargestellt. Nicht nur auf Grund meiner Tätigkeit als Vertriebsmitarbeiter einer Leasinggesellschaft MUSS ich dem natürlich widersprechen.

Es ist immer eine Frage, wie der Vertriebler mit seinem Kunden umgeht. Möchte er kurzfristig ein sehr gutes Einmal-Geschäft abschliessen oder ist er an einer langfristigen Zusammenarbeit mit seinen Kunden interessiert. Kurzfristig gedacht mag ein Verschweigen etwaiger Zusatzkosten oder Vorgehensweise zum Laufzeitende vielleicht lukrativer sein, aber nicht jeder Mitarbeiter möchte nach 2-3 Jahren seinen Arbeitgeber wechseln, weil er sich seinen Ruf selbst ruiniert hat. Bewährt hat sich ein offener Umgang mit allen (möglicherweise) anfallenden Nebenkosten und eine offene Ansprache der Regelung zum Laufzeitende.

Was ich hier gänzlich vermisse, ist auch der Hinweis auf einen möglichen Teilamortisations-Leasingvertrag, bei dem der Restwert sehr wohl im Vertrag aufgeführt ist. Auch im Umgang mit dieser Vertragsart muss ich natürlich schon wissen, ob ich als Vertriebler an Folgegeschäft mit diesem Kunden interessiert bin oder nicht.

Selbstverständlich werde ich auch des Öfteren gefragt, welche Vertragsart (Vollamortisation, Teilamortisation, Mietkauf) für den jeweiligen Kunden jetzt sinnvoller sei. Aber was soll ich ihm sagen? Natürlich verweise ich an seinen Steuerberater, da die Situation von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich ist, der Steuerberater weiss, ob mehr Anlagevermögen sinnvoll ist oder nicht und ich kann bzw. darf ihn in diese Richtung ohnehin nicht beraten.

Um den sicherlich berechtigten Hinweis von Herrn Dahmen professionell aus Kundensicht zu vermeiden, ist eine vorzeitige Kundenansprache sehr wichtig. Auch gibt es heute Vertragsmodelle, die genau diese Situation entschärfen, in dem der Kunde vorab oder nach Ende der Grundmietzeit die Möglichkeit bekommt, neue Hardware zu installieren, während der Geschäftsbetrieb auf der alten Hardware bis zum "Umzug" aufrecht erhalten bleibt. Nichts ist ärgerlicher im täglichen Ablauf, wenn z. B. die Hardware ihren Dienst versagt. Aber es ist doch auch eine Frage, wie ich es dem Kunden übermittle. Ich z. B. spreche diese Abwicklung immer zu Vertragsbeginn an.

Dann kann ich auch davon sprechen, langfristige Geschäftsbeziehungen mit zufriedenen Kunden zu pflegen.

Kurzum - die Leasingbranche verzeichnet seit Jahren Wachstumsraten und dies sicher nicht durch Einmalgeschäfte mit nachher unzufriedenen Kunden. Es ist halt nur wichtig, wie gut sich der Kunde aufgehoben fühlt.

Wer mit seinem "Leasingberater" offen spricht, bekommt auch oftmals auf ihn zugeschnittene Lösungen.

Besten Gruß
Leasingfachwirt

Über den Autor

Bernd Schnell
Portunity GmbH
Hallo. Ich bin einer der Gründer und Geschäftsführer von Portunity und bei uns primär für Finanzen und Controlling verantwortlich.

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