17.09.2011 - von Lea Rücker - 0 Kommentare
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte hat vergangenen Donnerstag eine Pressemitteilung herausgegeben: Dort wird erklärt, dass Website-Betreiber das lange bestrittene und verteufelte Google Analytics nun einsetzen können. Zumindest wenn bestimmte Auflagen eingehalten werden - die ich vorstellen und auf die ich eingehen möchte.
Mit Google Analytics erhält man zu der eigenen Website ausführliche Analysen und Statistiken frei Haus. Google Analytics war über lange Zeit allerdings im Visier der Datenschützer - sicherlich nicht ganz zu unrecht: Werden die Analytics-Server doch in der Google-Cloud primär auch im Ausland betrieben und kaum jemand durchblickt, wo und was mit den erhobenen Daten Ihrer Website-Besucher tatsächlich angestellt wird / werden könnte. Dazu kommt natürlich das deutsche Recht, was dem Website-Betreiber und -Verantwortlichen enge Auflagen macht. Ein einziges großes Minenfeld.
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