17.10.2011 - von Lea Rücker - 0 Kommentare
Das eine geschäftliche Website ein Impressum zur Anbieterkennzeichnung benötigt, hat sich wohl zwischenzeitlich rumgesprochen und verfestigt. Das also auf den eigenen Unternehmens-Seiten ein Punkt Impressum gehört, ist also klar. Inwieweit gilt dies allerdings auch für eine geschäftlich unterhaltene Fanpage auf der Plattform Facebook ?
Wird eine Fanpage wie eine eigenständige Website gesehen und ist dort ein Impressum notwendig ? Und wenn dies so ist, wo bringe ich ein solches am besten unter ? Diese Fragen möchte in diesem Blog-Beitrag aufrollen und versuchen zu beantworten. Obwohl es sich um ein rechtliches und deshalb eher trockenes Thema handelt, versuche ich da einfach mit gesunden Menschenverstand und aus Unternehmer-Perspektive ran zu gehen, damit man da schnell einen Hacken dran machen kann und sich wieder wichtigeren Handlungen widmen kann.
27.01.2023